Das Abendmahl mit Kindern kommt

Nachdem die Kirchenvorstände im vergangenen Jahr beschlossen haben, das Abendmahl mit Kindern in unseren Gemeinden einzuführen, kommt jetzt einer der letzten notwendigen praktischen Schritte: die Unterweisung der Kinder.
Nur Kinder, die vorher einen kleinen Kurs zum Abendmahl absolviert haben, dürfen teilnehmen. Und sie dürfen auch nicht allein zum Abendmahl gehen, sondern nur gemeinsam mit einem Elternteil, Großelternteil oder einem Paten.
Diese besagte Unterweisung können die Kinder unserer Gemeinden in den Christenlehrestunden zwischen Februarferien und Ostern erhalten. Natürlich können auch Kinder die Unterweisung besuchen, die später nicht am Abendmahl teilnehmen wollen. Ebenfalls können auch Kinder unterwiesen werden, die die Christenlehre sonst nicht besuchen.)
Die Termine sind folgende (jeweils in Weistropp zu den gewohnten Christenlehre-Zeiten):
22.02. – Thema »Erinnerung an das Passah-Mahl«
29.02. – Thema »Versöhnung«
07.03. – Thema »Gemeinschaft«
14.03. – Thema »Verinnerlichung«
Am 21.03. soll dann mit einem kleinen Probe-Gottesdienst (17.00 bis ca. 18.00 Uhr) – das Abendmahl für die Kinder praktisch eingeübt werden. Dazu ist es natürlich notwendig, dass mindestens ein Elternteil mit dabei ist. Im Anschluss können auch noch auftretende Fragen bedacht werden.
Am Ostersonntag, am 27. März, beim Familiengottesdienst in Unkersdorf, soll dann das erste Abendmahl mit Kindern in unseren Gemeinden gefeiert werden.